NIS-2, die europäische Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit, wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ist seit 6. März 2026 rechtsverbindlich. Haben Sie sich bereits zum Stichtag beim BSI registriert?
Sie wollen klären, ob Sie von NIS-2 betroffen sind, welche Defizite bestehen und wie Sie diese kurzfristig beheben?
Der erste Schritt zum Ziel: Erfahren Sie, wie Sie Cybersecurity gesetzeskonform umsetzen.
Oder nutzen Sie unseren NIS-2 Quick-Check.
Gehen wir NIS-2 gemeinsam an? Entscheiden Sie! Für den ersten Schritt „Klärung“ entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Kontaktieren Sie uns unter sec@is4it-kritis.de für ein unverbindliches Erstgespräch.